ALTER DES FAHRERS
Das Mindestalter für den Fahrer sowie für den Zusatzfahrer beträgt 23 Jahre. Die Höchstaltersgrenze liegt bei 70 Jahren.
FÜHRERSCHEIN
Ein gültiger griechischer Führerschein oder ein europäischer (für Länder innerhalb der EU) oder internationaler (für Länder außerhalb der EU), der mindestens 1 Jahr vor der Anmietung ausgestellt wurde, ist erforderlich.
Zusätzlich zum Führerschein müssen der Fahrer und etwaige weitere Fahrer ein Ausweisdokument (Reisepass oder Personalausweis) vorlegen.
Nur die im Mietvertrag genannten Fahrer sind zum Führen des Fahrzeugs berechtigt.
MINDESTMIETDAUER
Die Mindestmietdauer beträgt einen Tag (24 Stunden), mit einer Karenzzeit von 59 Minuten ab dem Zeitpunkt des Empfangs. Nach 60 Minuten wird dem Kunden ein weiterer Miettag in Rechnung gestellt.
ZAHLUNGSMODALITÄTEN
Der Mieter muss im Besitz einer persönlichen Kredit-/Debitkarte sein oder die Kaution bei Übernahme des Fahrzeugs in bar bezahlen. Akzeptierte Kredit- oder Debitkarten.
KÜNDIGUNG
Ein Geldbetrag (Selbstbeteiligung) in Höhe des Haftungsbetrags des Mieters muss bei der Übernahme des Fahrzeugs von der Kreditkarte des Fahrers freigegeben werden. Dieser Betrag wird bei der Rückgabe/Übergabe des Fahrzeugs freigegeben, nachdem es überprüft wurde und wenn keine weiteren Kosten anfallen. Die Freigabe des Kautionsbetrags hängt von Ihrer Bank ab. Wir sind nicht verantwortlich für Bankgebühren, die bei diesem Vorgang anfallen.
EMPFANG/LIEFERUNG
Bei Abholung des Fahrzeugs wird dem Mieter der Mietvertrag ausgehändigt, den er überprüfen und unterschreiben muss. Im Mietvertrag sind alle angebotenen Leistungen/Versicherungen und alle vom Mieter gewünschten zusätzlichen Leistungen/Versicherungen mit den entsprechenden Gebühren aufgeführt.
Der Mieter prüft das Fahrzeug mit großer Sorgfalt und erklärt sich damit einverstanden, eventuelle Vorschäden zu protokollieren, wozu er die entsprechende Bescheinigung über den Zustand des Fahrzeugs unterzeichnet.
Die Fahrzeuge werden auf Wunsch des Mieters am Flughafen Thessaloniki kostenlos abgegeben bzw. abgeholt. Die Abholung / Zustellung erfolgt an jedem vom Kunden gewünschten Ort, auf Anfrage bei unserem Büro.
Für die Lieferung / Abholung außerhalb von Thessaloniki wird eine Gebühr in Abhängigkeit von der Entfernung erhoben. Wenn die Lieferung / Abholung außerhalb der Geschäftszeiten erfolgt, wird eine Gebühr von 20 Euro erhoben.
DIE PREISE BEINHALTEN
Bruttoversicherung (mit Haftungsverzicht je nach Fahrzeugkategorie)
Haftung gegenüber Dritten
Diebstahl- und Feuerschutz
Glasbruch
Kostenloser Zusatzfahrer.
24-Stunden-Pannenhilfe
Ersatzwagen im Falle eines Schadens oder Unfalls
24% MWST.
VERSICHERUNGSSCHUTZ
Jedes Fahrzeug von „Greek Spirit Car Rental“ hat eine Basis-Haftpflichtversicherung, die Folgendes umfasst:
1) Tod und Körperverletzung von Dritten (außer dem Fahrer) bis zu 1.300.000 € pro Opfer.
2) Sachschäden an Dritten (mit Ausnahme des Fahrzeugs von „Greek Spirit Car Rental“) bis zu einer Höhe von 1.300.000 €.
3) Pannenhilfe und Unfallbetreuung.
4) Rechtsschutz.
HAFTUNGSBEFREIUNG (CDW)
Der Mieter kann seine Haftung für Schäden an dem von ihm gemieteten Fahrzeug auf einen Mindestbetrag von 500,00 € (je nach Fahrzeugkategorie und maximal den Handelswert des Fahrzeugs zum Zeitpunkt des Unfalls) beschränken, wenn er im Voraus die Entschädigungsklausel (C.D.W.) akzeptiert. Die Höhe der Entschädigung wird vom Vermieter in Abhängigkeit von der Fahrzeugkategorie festgelegt. Grundvoraussetzung für die Gültigkeit der Vollkaskoversicherung und der Diebstahlversicherung ist die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung.
Der Haftpflichtverzicht (D.I.Z. oder C.D.W.) hat in folgenden Fällen keine Gültigkeit, auch wenn er vereinbart und akzeptiert wurde:
• Teilnahme an Wettbewerben.
• Abschleppen von Fahrzeugen, Anhängern und anderen Anhängern.
• Beladen mit Gegenständen, die über die vom Hersteller angegebene Kapazität des Fahrzeugs hinausgehen.
• Einseitige Zustimmung zur Haftung des Mieters im Falle eines Unfalls ohne sofortige Benachrichtigung von „Greek Spirit Car Rental“ und Anwesenheit der Verkehrspolizei zur Übergabe einer Kopie des Unfallberichts.
• Betrieb des Fahrzeugs durch Dritte, die nicht auf dem entsprechenden Formular angegeben wurden, unabhängig davon, ob sie einen Führerschein besitzen und in welchem Verhältnis sie zum Mieter stehen.
• Betrieb des Fahrzeugs über die vereinbarte Mietdauer hinaus.
• Betrieb des Fahrzeugs durch einen Mieter unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen.
• Betrieb des Fahrzeugs unter Verletzung des K.O.K. oder in einer Weise, die das Fahrzeug, seine Insassen oder Dritte gefährdet.
• Betrieb des Fahrzeugs auf unbefestigten Straßen.
• Betrieb des Fahrzeugs zur Beförderung von Personen oder Gegenständen gegen Entgelt.
• Betrieb des Fahrzeugs für eine nach griechischem Recht illegale Handlung.
• Betrieb des Fahrzeugs zum Fahrunterricht für Dritte.
Nicht versichert sind Schäden (Zerstörung oder Verlust) an Reifen, Rädern oder Felgen, dem Soundsystem (RCD DVD), Antennen, Instrumenten und der Unterseite des Fahrzeugs. Das Innere des Fahrzeugs (z. B. Verbrennen, Zerreißen oder Verschmutzen von Polstern) ist ebenfalls nicht abgedeckt.
DIEBSTAHL- UND FEUERSCHUTZ (T.P.)
Diese Versicherung reduziert die Haftung des Fahrers im Falle eines totalen Diebstahls oder Brandes auf 500,00€ je nach Fahrzeugkategorie.
UNFALL
Im Falle eines Unfalls oder eines anderen Vorfalls (Diebstahl, Brand), in den das Fahrzeug verwickelt ist, ist der Mieter verpflichtet, unverzüglich die Polizei (Tel. 100) und unser Büro zu informieren. Er sollte auch die Namen und Adressen von Zeugen und alle relevanten Informationen von Dritten notieren. Außerdem muss er innerhalb von 24 Stunden nach dem Unfall den Unfallbericht ausfüllen und unterschreiben und uns das Polizeiprotokoll und andere Dokumente oder Informationen über den Vorfall übergeben. Im Falle eines vom Kunden verschuldeten Unfalls trägt der Kunde die Kosten für die Führung der Unfallakte.
KRAFTSTOFFPOLITIK
Der Mieter muss das Fahrzeug mit der gleichen Menge an Kraftstoff zurückgeben, die er erhalten hat. Wird das Fahrzeug mit weniger als der erhaltenen Kraftstoffmenge zurückgegeben, wird dem Mieter die Kraftstoffdifferenz in Rechnung gestellt. Wird das Fahrzeug mit mehr Kraftstoff zurückgegeben, als es erhalten hat, wird keine Rückerstattung gewährt.
BEKANNTMACHUNGEN – GELDBUSSEN – VERWALTUNGSSTRAFEN
Bußgelder und Verwaltungsstrafen, die sich aus einem Verstoß gegen den Verhaltenskodex während des Mietzeitraums ergeben, gehen ausschließlich zu Lasten des Mieters.
ENTFERNUNG VON NUMMERNSCHILDERN
Werden die Nummernschilder während des Mietzeitraums entfernt, wird dem Mieter die Miete bis zum Erhalt der Schilder durch die zuständige Stelle in Rechnung gestellt.
TRANSPORT MIT DEM BOOT
Nicht erlaubt, nur mit Genehmigung von „Greek Spirit Car Rental“.
VERMIETUNG AUSSERHALB DER GRENZEN
Es ist nicht erlaubt, unsere Autos außerhalb Griechenlands zu fahren oder zu transportieren.
STEUERN
Lokale Steuer – Mehrwertsteuer 24%.
ÄNDERUNGEN DES FAHRZEUGTYPS
Unser Unternehmen behält sich das Recht vor, den Fahrzeugtyp in besonderen Fällen zu ändern.
STORNIERUNG UND ÄNDERUNG DER RESERVIERUNG
Sie haben die Möglichkeit, Ihre Buchung bis zu 72 Stunden vor Mietbeginn zu ändern oder zu stornieren. Die Änderung oder Stornierung kann per E-Mail greekspiritcars@gmail.com oder telefonisch unter 2310325333 vorgenommen werden und wird ab dem Zeitpunkt des Eingangs bei uns wirksam.
VERLÄNGERUNG DES MIETVERHÄLTNISSES
Wenn der Mieter die Anmietung des Fahrzeugs verlängern möchte, muss er „Greek Spirit Car Rental“ innerhalb von 48 (achtundvierzig) Stunden vor Ablauf der Mietzeit benachrichtigen, um eine Genehmigung zu erhalten.
VORZEITIGE RÜCKGABE DES FAHRZEUGS
Bei vorzeitiger Rückgabe des Fahrzeugs vor dem im Mietvertrag angegebenen Datum wird keine Rückerstattung gewährt.
VERLUST ODER ZERSTÖRUNG DES SCHLÜSSELS
Bei Verlust oder Zerstörung eines Schlüssels während der Mietzeit muss der Mieter je nach Fahrzeugkategorie zwischen 80€ und 200€ bezahlen.
„Greek Spirit Car Rental“ ist nicht verantwortlich für den Verlust oder Diebstahl von persönlichen Gegenständen aus dem gemieteten Auto.
AUTOINNENRAUM
Falls das Fahrzeug mit verschmutzten Sitzen oder Polstern zurückgegeben wird und eine biologische Reinigung erforderlich ist, um das Fahrzeug in seinen ursprünglichen Zustand zu versetzen, wird Ihnen eine Reinigungsgebühr berechnet. Die Reinigungskosten betragen 80€, inklusive Steuern.
KOSTEN FÜR DIE UNFALLAUFNAHME
Im Falle eines selbst verschuldeten Unfalls werden dem Fahrer 20 Euro in Rechnung gestellt. Dieser Betrag ist nicht erstattungsfähig.
KILOMETERBEGRENZUNG
Für Kurzzeitmieten gibt es eine Kilometerbegrenzung.
Die Vorschriften und Verfahren sowie die Preise können ohne Vorankündigung geändert werden.